Beratung, Betreuung, Vermittlung
Bietet eine bezahlbare Alternative zum Pflegeheim
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„Alte Bäume verpflanzt man nicht!“
Im Alter verwurzelt bleiben und Lebensqualität sichern. 
Im eigenen Zuhause, dank unserer 24-Std. Betreuung!
Fragen

Ist der Einsatz der Betreuerinnen legal?
Wir vermitteln nur legale Pflegekräfte auf Basis des europäischen Entsendegesetzes. Sie als Kunde agieren nicht als Arbeitgeber der Hilfekraft, sondern Auftraggeber. Die Betreuuerin ist legal bei einer polnischen Dienstleistungsfirma angestellt und dort kranken-, sozial- und unfallversichert. Die Krankenversicherung gilt natürlich auch in Deutschland. Auf Basis des Entsendegesetzes und der Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht wird das Pflegepersonal nach Deutschland entsand und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung.
Warum ist die Arbeit mit einer Vermittlungsagentur sinnvoll und günstiger als private Suche nach einer osteuropeischen BetreuerIn?
Gerade bei der 24 Stunden Anwesenheitsbetreuung ist es sehr wichtig, dass Sie sich auf die Pflege zu Hause verlassen müssen. Es passiert oft, dass eine privat ausgesuchte Person von heute auf morgen das Haus verlässt und Sie stehen wieder vor einem Problem. Das passiert bei einer Zusammenarbeit mit unserer Agentur nicht. Sicherlich können wir niemanden zwingen zu bleiben, aber wir stellen sofort eine Ersatzkraft zur Verfügung. Die Suche nach dem passenden Personal übernehmen wir, Sie wählen nur aus unseren Vorschlägen, nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasste Personal aus.Der ganze Aufwand wie jegliche Versicherungen, Steuern, Lohnabrechnung etc, wird von uns bzw. von der Partneragentur(Arbeitsgeber) erledigt. Sie sind ja nur der Auftragsgeber, und nicht der Arbeitsgeber. Wir geben uns Mühe Ihnen die höchstmögliche Sicherheit durch unsere legale Leistungen zu gewähren.
Wer ist der Vertragspartner?
Wir weisen darauf hin, dass BETREUUNG-ALTERNATIV selbst keine eigenen BetreuerInnen oder Haushaltshilfen beschäftigt. Vertragsverhältnisse können daher nur mit unserem Kooperationspartner begründet werden. Es entsteht keinesfalls ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen Ihnen und einer osteuropäischen Betreuungsperson. Die BetreuerInnen und Haushaltshilfen aus Osteuropa sind bei der osteuropäischen Dienstleistungsfirma fest angestellt, gemeldet und sozial versichert, so dass Sie lediglich als normaler Auftraggeber fungieren, NICHT als Arbeitgeber!
Was sind die Voraussetzungen?
Der Betreuerin sollte ein eigenes Zimmer mit einem Bett, einem Tisch und einem Schrank zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit, das Bad mitzubenutzen sollte auch gegeben sein. Kost und Logis sind frei.
Wie ist die Regelung der Arbeitszeiten und des Arbeitsumfangs?
Generell haben die Pflegekräfte eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Zwischen 22.00 Uhr bis ca. 06.30 Uhr gilt die Rufbereitschaft. Zwei Stunden täglich sollten dem Personal zur freien Verfügung zustehen. Je nach den Bedürfnissen der zu pflegenden Person variieren die Zeiten der Arbeitsaufwendung und der Arbeitsumfang; erfahrungsgemäß pendelt sich nach kurzer Zeit ein Rythmus ein mit dem beide Partner zufrieden sind.
Wie ist der Ablauf?
Nachdem Sie mit mir in Kontakt getreten sind, beraten ich Sie unverbindlich und natürlich kostenfrei. Im Aachener Raum sind persönliche Gespräche möglich, ansonsten findet die Beratung telefonisch oder per E-Mail statt.  Ich nehme die individuellen Anforderungen der pflegebedürftigen Person auf und trete dann mit meiner Parnerfirma in Polen in Kontakt, um für das Patientenprofil geeignetes Personal zu finden. Im allgemeinen werde ich 2-3 mögliche Kandidaten finden und Ihnen Lebenslauf und Bild zuschicken. Sollte Ihnen der Vorschlag nicht zusagen, werde ich weiter suchen. Wenn Sie sich dann für eine Betreuerin entschieden haben, organisiere ich die Anreise aus Polen. Das Personal reist mit dem Busunternehmen oder mit dem Zug zur nächst größeren Stadt in Ihrer Umgebung an. Die Betreuerin wird von Ihnen persönlich dort abgeholt oder mit dem Taxi zu Ihnen nach Hause geholt; im Aachener Raum biete ich auch an, das Personal selbst zu Ihnen nach Hause zu bringen.  Die genauen An- und Abreisedaten und Zeiten werden innerhalb von ca. 5-7 Tagen festgelegt und Ihnen mitgeteilt. Während der gesamten Vertragslaufzeit stehe ich Ihnen bei Fragen, Schwierigkeiten oder Änderungen jederzeit zur Seite.
Wie lange bleibt das Personal?
Die maximale Vertragslaufzeit ist 1 Jahr; nach dieser Zeit kann der Vertrag verlängert werden. Die Betreuerinnen bleiben in der Regel zwei bis drei Monate am Stück. Ich versuche eine möglichst dauerhafte Betreuung durch eine Person zu ermöglichen, da es für den Patienten mit Anstrengung verbunden ist, sich an eine neue Person zu gewöhnen. Üblich ist der Wechsel zweier Betreuerinnen in einem Zeitrythmus von drei Monaten.
Wie sind die Sprachkenntnisse und Fähigkeiten des Personals?
Meine Kooperationsfirma stellt ausgebildete Krankenschwestern und AltenpflegerInnen an, aber auch Damen, die durch ihre Erfahrungen (etwa durch Pflege in der eigenen Familie) die Qualifikationen vorweisen können. Die Sprachkenntnisse sind unterschiedlich. Je nachdem, was Sie anfordern und welche finanziellen Möglichkeiten Sie besitzen, kann ich Personal mit Grundkenntnissen oder guten Kenntnissen der deutschen Sprache anbieten. Jeder Betreuerin wird einen Grundwortschatz, der für die betreuerische Tätigkeit zugeschnitten ist, vermittelt. Bei den Hausbesuchen vermittle ich gerne der Betreuerin die notwendigen Sätze und Wörter, damit die pflegebedürftige Person Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse mitteilen kann.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die genauen Kosten hängen von Ihren Anforderungen an die Betreuungskraft ab. Der Preis beginnt bei einer Tagespauschale von 50,00 € beim Einsatz einer Betreuerin mit geringen Deutschkenntnissen, und endet bei 73€ bei Kunden mit erheblichen Pflegebedarf und Einsatz einer Betreuerin mit sehr guten Deutschkenntnissen. Für die entgültige Preisgestaltung sind die Sprachkompetenzen und die pflegerische Erfahrung der Betreuerin , sowie die Pflegestufe des Betreuten ausschlaggebend. In dem Tagessatz- Preis sind alle anderen Kosten wie Versicherungen, Steuer, die An- und Abfahrtskosten des Personals enthalten.
Bei erfolgreicher Vermittlung fällt eimalige Vermittlungsprovision von 560€ an. Sie Die Vermittlungsprovision beinhaltet u.a. die Vermittlung und Organisation der Betreuung, Vermittlung und Organisation von Vertretungen oder Ersatz der Betreuungskraft, deutschsprachige Betreuung des Kunden in Deutschland, Ansprechpartner für die Betreuungskraft in der Muttersprache, telefonische Hilfe bei evtl. Sprachproblemen oder Unstimmigkeiten, die An- und Abreiseorganisation, sowie die Koordination mit unseren ausländischen Partnerunternehmen während der gesamten Vertragslaufzeit.
Kündigungsfrist!
Sie können zu jeder Zeit, ohne Benennung von Gründen zum Ende eines jeden Monats,mit Einhaltung einer monatlichen Frist den Vertrag mit der Partnerfirma kündigen. Selbstverständlich ist im Falle des Todes eine verkürzte 14 tägige Kündigungsfrist geltend.

Widerrufsrecht!
Da es sich um schriftliche Verträge handelt, gilt eine Frist von zwei Wochen, mit Beginn nach der Widerrufsbelehrung.